Erbrechtslexikon
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Kannten Sie die Beudetung des folgenden Begriffs?:
| Erbauseinandersetzung |
| Unter dem Begriff der Erbauseinandersetzung ist die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Miterben zu verstehen. Die Erbengemeinschaft ist eine auf Auseinandersetzung gerichtete Gemeinschaft. Die Erteilung erfolgt entweder durch Aufteilung der einzelnen Gegenstände unter den Erben oder durch Verkauf der Sache und Aufteilung des Erlöses. Auch Teilauseinandersetzungen über bestimmte Teile des Nachlasses sind möglich. Jeder Erbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Eine Ausnahme gilt bei Anordnung der Testamentsvollstreckung Will der Erblasser hier Streit verhindern, sollte testamentarisch ein Teilungsplan bestimmt werden. |