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Drei-Zeugen-Testament


Das Drei-Zeugen-Testament ist ein Nottestament. Wer sich an einem Ort aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament vor einem Bürgermeister (Bürgermeistertestament) oder – wenn die Errichtung vor dem Bürgermeister zu spät kommen würde - durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.
Tritt der Todesfall nicht ein, verliert das Testament seine Gültigkeit mit dem Ablauf von 3 Monaten.

Siehe auch:
[ Testament ] [ Nottestament ] [ Bürgermeistertestament ]






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Erbrechtliche Begriffe - Verständlich erklärt

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