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Bürgermeistertestament


Das Bürgermeistertestament ist ein Nottestament. Ist zu besorgen, dass der Erblasser früher sterben werde, als die Errichtung eines Testaments vor einem Notar möglich ist, so kann er das Testament zur Niederschrift des Bürgermeisters der Gemeinde, in der er sich aufhält, errichten. Der Bürgermeister muss zu der Beurkundung zwei Zeugen zuziehen.
Tritt der Todesfall nicht ein, verliert das Testament seine Gültigkeit mit dem Ablauf von 3 Monaten.

Siehe auch:
[ Erblasser ] [ Testament ] [ Nottestament ]






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