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Erbensucher
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Bei einem Erbensucher handelt es sich um Personen, die anlässlich des Ablebens des Erblassers die Erben ermitteln und darauf hinwirken, dass diese ihre Erbenstellung gegenüber dem Nachlassgericht anzeigen.
Zwar ist das Nachlassgericht verpflichtet, nach dem Ableben des Erblassers die Erben zu ermitteln, doch sind dessen Möglichkeiten begrenzt.
Der Erbensucher erhält bei erfolgreicher Ermittlung regemäßig einen bestimmten prozentualen Anteil des Nachlasswerts.
Zwar ist das Nachlassgericht verpflichtet, nach dem Ableben des Erblassers die Erben zu ermitteln, doch sind dessen Möglichkeiten begrenzt.
Der Erbensucher erhält bei erfolgreicher Ermittlung regemäßig einen bestimmten prozentualen Anteil des Nachlasswerts.
Siehe auch:
[ Erblasser ]
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Erbrechtliche Begriffe - Verständlich erklärt
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