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Ehegattenerbrecht


Erben sind grundsätzlich die Verwandten des Erblassers entsprechend dem Grade ihrer Verwandtschaft. Ehegatten sind nicht miteinander verwandt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber dem Ehegatten ein gesondertes Erbrecht zugewandt.
Dieses setzt sich aus einem gesetzlichen Erbteil und möglicherweise einem Zugewinnausgleichsanspruch zusammen. Das Ehegattenerbrecht hängt vom Güterstand der Ehegatten und der Anzahl der Kinder des Erblassers ab.
Aufgrund der Vermischung von Familienrecht und Erbrecht sollte dringend in nicht einfach gelagerten Fällen ein Anwalt zu Rate gezogen werden.

Siehe auch:
[ Erblasser ] [ Erbteil ]






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Erbrechtliche Begriffe - Verständlich erklärt

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