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Unter dem Begriff der Erbfolge wird verstanden, welche Personen als Erben bestimmt sind.
Es ist zu unterscheiden zwischen der testamentarischen und der gesetzlichen Erbfolge.
Die testamentarische Erbfolge geht der gesetzlichen Erbfolge vor.
Regelt der Erblasser seine Erbfolge in einer letztwilligen Verfügung spricht man von einer testamentarischen Erbfolge.
Trifft der Erblasser keine Regelung kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung.
Lesen Sie zu diesem Thema unseren Beitrag: Die Erbfolge
Siehe auch:
[ Erblasser ]
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Erbrechtliche Begriffe - Verständlich erklärt
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