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Erbfähigkeit


Erbfähigkeit ist die Fähigkeit Erbe zu sein. Der Erbe muss fähig sein, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Erben können daher natürliche Personen und juristische Personen (Gesellschaften, Stiftungen).
Nicht Erbe sein können Tiere oder Sachen.
Erben kann nur, wer zur Zeit des Erbfalls lebt. Eine Ausnahme gibt es für das ungeborene Kind. Erben kann auch, wer zur Zeit des Erbfalls bereits gezeugt ist.

Siehe auch:
[ Erbfall ]






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Erbrechtliche Begriffe - Verständlich erklärt

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