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Erbenhaftung


Der Erbe tritt mit dem Erbfall an die Stelle des Erblassers. Er haftet damit auch für die Schulden des Erblassers.
Der Erbe kann aber seine Haftung auf das Nachlassvermögen beschränken. Man spricht dann von beschränkter Erbenhaftung.

Siehe auch:
[ Erbfall ] [ Erblasser ]






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Erbrechtliche Begriffe - Verständlich erklärt

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