Enzyklopädie
Erbenhaftung
[ Zurück ]
Der Erbe tritt mit dem Erbfall an die Stelle des Erblassers. Er haftet damit auch für die Schulden des Erblassers.
Der Erbe kann aber seine Haftung auf das Nachlassvermögen beschränken. Man spricht dann von beschränkter Erbenhaftung.
Der Erbe kann aber seine Haftung auf das Nachlassvermögen beschränken. Man spricht dann von beschränkter Erbenhaftung.
[ Zurück ]
Erbrechtliche Begriffe - Verständlich erklärt
Copyright © erbrecht-schwetzingen.de - (318 Aufrufe)