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Werden mehrere Personen zu Erben bilden sie eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft ist nach dem Gesetz auf Auflösung, also Auseinandersetzung und Verteilung der Erbschaft gerichtet. Dennoch existieren Erbengemeinschaften teilweise über Generationen hinweg.
Jedes Mitglied ist entsprechend seiner Quote an der Erbengemeinschaft beteiligt.
Jeder Erbe kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen
Lesen Sie zu diesem Thema unseren Beitrag: Die Erbengemeinschaft
Siehe auch:
[ Erbschaft ]
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Erbrechtliche Begriffe - Verständlich erklärt
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