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Der Erbe ist der gesetzliche Nachfolger des Erblassers. Der Erbe wird Erbe aufgrund testamentarischer oder gesetzlicher Erbfolge.
Mit dem Tod des Erblassers tritt der Erbe automatisch an die Stelle des Erblassers.
Es gilt der Grundsatz der Unviversalsukzession.
Das Erbe ist ein sprachlich ungenauer Begriff. Richtig muss es heißen: Die Erbschaft.
Zum „Erbe“ gehören alle Aktive und Passiva
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Erbrechtliche Begriffe - Verständlich erklärt
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