Enzyklopädie
Unter dem bekannten Begriff des Berliner Testaments ist das Testament der Ehegatten mit einer bestimmten Erbfolge zu verstehen.
Beim Berliner Testament setzen sich die Ehegatten zunächst gegenseitig jeweils zu Alleinerben ein und als Erbe des Längerlebenden die gemeinsamen Kinder oder einen anderen Dritten.
Beim Berliner Testament gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung, zum Teil wird der andere Ehegatte nur als Vorerbe eingesetzt.
Es finden sich immer mehr Online Angebote, die für einen Pauschalbetrag nach dem Ausfüllen ein Berliner Testament übersenden.
Aufgrund der Vielzahl der Regelungsmöglichkeiten und der (weniger bekannten) Probleme und weitreichenden Rechtsfolgen ist bei der Verfassung eines solchen Testaments anwaltlicher Rat empfohlen.
Siehe auch:
[ Erbfolge ] [ Alleinerbe ] [ Testament ]
[ Zurück ]
Erbrechtliche Begriffe - Verständlich erklärt
Copyright © erbrecht-schwetzingen.de - (330 Aufrufe)