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Alleinerbe
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Alleinerbe ist derjenige, der alleine erbt.
Der Alleinerbe kann aufgrund testamentarischer Bestimmung durch den Erblasser Alleinerbe sein oder aufgrund gesetzlicher Erbfolge, wenn keine weiteren Erben vorhanden sind.
Der Alleinerbe tritt mit Annahme der Erbschaft vollumfänglich an die Stelle des Erblassers.
Der Alleinerbe kann aufgrund testamentarischer Bestimmung durch den Erblasser Alleinerbe sein oder aufgrund gesetzlicher Erbfolge, wenn keine weiteren Erben vorhanden sind.
Der Alleinerbe tritt mit Annahme der Erbschaft vollumfänglich an die Stelle des Erblassers.
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Erbrechtliche Begriffe - Verständlich erklärt
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