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Dreimonatseinrede
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Der Erbe kann für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten nach der Annahme der Erbschaft die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten verweigern. Die Dreimonatseinrede soll dem Erben Gelegenheit verschaffen, sich einen Überblick über die Nachlassverbindlichkeiten zu verschaffen.
Siehe auch:
[ Erbschaft ]
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Erbrechtliche Begriffe - Verständlich erklärt
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