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Aufgebotsverfahren


Das Aufgebotsverfahren ist eine öffentliche Aufforderung an alle Gläubiger des Nachlasses ihre Forderungen gegen den Nachlass innerhalb einer bestimmten Frist anzumelden. Erfolgt die Anmeldung der Forderung nicht oder nicht rechtzeitig, kann die Erfüllung der Forderung vom Erben verweigert werden, wenn der Wert des Nachlasses zur Befriedigung aller Forderung nicht ausreicht.





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Erbrechtliche Begriffe - Verständlich erklärt

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